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    Zwischenzeugnis anfordern: Gute Anlässe, Rechtslage und Formulierungen

    4. April 2026
    Zwischenzeugnis anfordern: Gute Anlässe, Rechtslage und FormulierungenKI-generiert

    Wer ein Zwischenzeugnis verlangt, weckt bei manchen Vorgesetzten den Verdacht, dass ein Wechsel bevorsteht. Das kann das Arbeitsklima belasten. Gleichzeitig brauchst du für Bewerbungen eine aktuelle Bewertung, denn ein Zeugnis von vor sechs Jahren sagt wenig über deine heutige Leistung. Mit einem passenden Anlass und dem richtigen Vorgehen ist ein Zwischenzeugnis aber meist ein ganz normaler Vorgang.

    Die Rechtslage im Überblick

    In Deutschland regelt § 109 der Gewerbeordnung das Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 GewO). Ein ausdrücklicher gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis steht dort nicht. Nach der Rechtsprechung besteht er, wenn du ein berechtigtes Interesse hast, etwa bei einem Wechsel der Führungskraft, einer Versetzung, einer längeren Unterbrechung wie der Elternzeit oder wenn du dich beruflich verändern willst. Manche Tarifverträge regeln den Anspruch ausdrücklich.

    In der Schweiz kannst du nach Art. 330a des Obligationenrechts jederzeit ein Zeugnis verlangen, also auch während des Arbeitsverhältnisses, ohne einen Grund nennen zu müssen (Obligationenrecht).

    In Österreich kannst du nach § 39 Angestelltengesetz auch während des Dienstverhältnisses ein Zeugnis verlangen, allerdings auf deine Kosten. Das gesetzliche Dienstzeugnis umfasst dort nur Dauer und Art der Tätigkeit, eine Leistungsbeurteilung ist freiwillig.

    Gute Anlässe für ein Zwischenzeugnis

    Wechsel der Führungskraft: Verlässt deine Vorgesetzte oder dein Vorgesetzter das Unternehmen oder die Abteilung, ist das der klassische Anlass. Niemand kennt deine Leistung so gut wie die Person, mit der du lange zusammengearbeitet hast. Werde aktiv, sobald der Wechsel bekannt ist, und nicht erst, wenn der Schreibtisch schon geräumt ist. Bittest du erst Monate später die neue Führungskraft darum, fehlt der naheliegende Grund.

    Versetzung oder Beförderung: Jeder deutliche Wechsel deiner Aufgaben ist ein legitimer Anlass, etwa eine Beförderung vom Junior zum Senior, eine Versetzung oder eine Umstrukturierung mit neuer Berichtslinie. Es geht darum, einen abgeschlossenen Abschnitt festzuhalten, bevor ein neuer beginnt.

    Abschluss eines großen Projekts: Hast du über Monate oder Jahre ein großes Projekt geprägt, kann das ein Anlass sein, die Leistung schriftlich festzuhalten, solange alle Beteiligten die Erfolge noch vor Augen haben. Das sollte aber ein wirklich bedeutendes Projekt sein, nicht jeder Monatsabschluss.

    Elternzeit, Karenz, Sabbatical oder Pflegezeit: Vor einer längeren Abwesenheit ist ein Zwischenzeugnis naheliegend. Während du weg bist, können sich Führungskräfte und Strukturen ändern, und mit dem Zeugnis ist dein Stand dokumentiert.

    Weiterbildung: Manche berufsbegleitenden Studiengänge oder Förderprogramme verlangen Nachweise über die aktuelle Tätigkeit. Wenn das bei dir zutrifft, ist auch das ein guter Grund. Nenne aber nur Anlässe, die tatsächlich bestehen.

    So gehst du vor

    Sprich zuerst persönlich mit deiner Führungskraft, statt ohne Vorwarnung eine E-Mail an die Personalabteilung zu schicken. Im Gespräch kannst du locker und sachlich bleiben, etwa: "Da wir das Migrationsprojekt jetzt abgeschlossen haben, würde ich diesen Abschnitt gern mit einem Zwischenzeugnis festhalten. Ich schicke dir die Anfrage noch kurz per Mail."

    Die anschließende E-Mail bestätigt die Anfrage schriftlich. Ein Beispiel für den Wechsel der Führungskraft: "Sehr geehrter Herr Müller, wie besprochen bitte ich aufgrund des bevorstehenden Wechsels in der Abteilungsleitung um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Da Sie meine Arbeit der vergangenen Jahre am besten beurteilen können, ist mir diese Bestandsaufnahme wichtig. Ich würde mich freuen, das Zeugnis bis zum 15. des nächsten Monats zu erhalten. Vielen Dank."

    Nenne ein Wunschdatum. Ohne Datum bleibt die Anfrage leicht liegen.

    Wenn die Führungskraft direkt fragt

    Manche Vorgesetzte fragen direkt, ob du wechseln willst. Bereite dich auf diese Frage vor. Bleib ruhig, verweise auf den konkreten Anlass und darauf, dass du wichtige Abschnitte gern dokumentiert hast. Du musst deine Pläne nicht offenlegen, solltest aber auch keine Geschichten erfinden, die dich später einholen können.

    Fazit

    Ein Zwischenzeugnis ist mit einem passenden Anlass meist unproblematisch. Nutze Wechsel der Führungskraft, Versetzungen, große Projektabschlüsse oder längere Abwesenheiten, sprich zuerst persönlich mit deiner Führungskraft und setze ein Wunschdatum. Wenn du deine Bewerbungsunterlagen danach professionell aufbereiten lassen willst, findest du Unterstützung bei der Bewerbungshilfe.

    Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einschätzung mit Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung.

    Häufige Fragen

    Wie lange dauert es, bis die Personalabteilung mir das Zwischenzeugnis ausstellt?

    Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, eine Ausstellung innerhalb einiger Wochen ist angemessen. Nenne in deiner Anfrage ein Wunschdatum und frag freundlich nach, wenn bis dahin nichts kommt.

    Darf mein Arbeitgeber die Ausstellung des Zwischenzeugnisses verweigern?

    Das hängt vom Land ab. In der Schweiz kannst du jederzeit ein Zeugnis verlangen. In Österreich ebenfalls, während des Dienstverhältnisses aber auf eigene Kosten. In Deutschland brauchst du ein berechtigtes Interesse, etwa einen Wechsel der Führungskraft, eine Versetzung, eine längere Elternzeit oder eine geplante berufliche Veränderung.

    Ist das Zwischenzeugnis bindend für das spätere Endzeugnis?

    In Deutschland ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung grundsätzlich an die Bewertung im Zwischenzeugnis gebunden, wenn sich Leistung und Verhalten seitdem nicht wesentlich verändert haben. Er kann dich im Endzeugnis also nicht ohne Grund deutlich schlechter bewerten.

    Wen spreche ich zuerst an: die Führungskraft oder die Personalabteilung?

    In der Regel zuerst die direkte Führungskraft in einem kurzen persönlichen Gespräch. Danach folgt die schriftliche Anfrage, die je nach Unternehmen an die Führungskraft oder direkt an die Personalabteilung geht.

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