KI-generiertEine Kündigung ist ein Einschnitt. Vielleicht spürst du Wut, Erleichterung oder Angst, oft alles zugleich. Trotzdem lohnt es sich, die ersten Wochen bewusst zu nutzen: Einige Fristen sind wichtig, und mit einem klaren Plan gehst du gestärkt in die Jobsuche. Dieser Artikel bezieht sich vor allem auf Deutschland, mit Hinweisen zu Österreich und der Schweiz.
Sofort: Fristen beachten
Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, sobald du vom Ende deines Arbeitsverhältnisses weißt. Die Regel: spätestens drei Monate vor dem Ende, und wenn zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate liegen, innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III). Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. Die Meldung ist online möglich. In Österreich ist das AMS zuständig, in der Schweiz meldest du dich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum oder bei deiner Wohngemeinde.
Willst du gegen die Kündigung vorgehen, beachte in Deutschland die Frist für eine Kündigungsschutzklage: drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Lass dich dazu frühzeitig beraten.
Unterlagen und Ansprüche sichern
Bitte frühzeitig um ein Zwischen- oder Endzeugnis. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und einen möglichen Tarifvertrag auf Ausschlussfristen: Ansprüche etwa auf Überstundenvergütung oder Bonus können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht werden. Kläre auch deinen Resturlaub: Er ist grundsätzlich bis zum Ende zu gewähren, sonst abzugelten (§ 7 BUrlG).
Abfindung und Steuern
Bekommst du eine Abfindung, lohnt sich eine steuerliche Beratung. Abfindungen sind in Deutschland in der Regel einkommensteuerpflichtig, die Fünftelregelung kann die Last mildern (§ 34 EStG). Manchmal kann auch der Zeitpunkt der Auszahlung eine Rolle spielen. In Österreich gelten eigene Regeln, etwa für die Abfertigung neu, die als Anspruch gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden kann. In der Schweiz solltest du klären, was mit deinem Pensionskassenguthaben geschieht, wenn du nicht direkt eine neue Stelle antrittst. Es wird dann in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Das eigene Narrativ finden
Die ersten Tage sind auch eine Frage der Haltung. Überlege, wie du den Wechsel künftig erklärst, sachlich und ohne Groll, etwa: "Mein Arbeitgeber hat umstrukturiert, und ich nutze das, um meine Erfahrung in einem neuen Umfeld einzubringen." Verzichte auf öffentliche Kritik am alten Arbeitgeber, die Branche ist oft kleiner, als man denkt. Achte auf dich: Bewegung, Schlaf und eine feste Tagesstruktur helfen, die Zeit gut zu nutzen.
Woche drei und vier: Bestandsaufnahme und Netzwerk
Schreib deine wichtigsten Erfolge der letzten Jahre auf, möglichst mit Zahlen: Was hast du aufgebaut, verbessert oder eingespart? Das ist die Grundlage für einen Lebenslauf, der Ergebnisse statt nur Aufgaben zeigt. Prüfe, ob eine Weiterbildung deine Chancen verbessert, etwa um eine begonnene Qualifikation abzuschließen.
Aktiviere dann dein Netzwerk. Ein Teil der Stellen wird über Kontakte besetzt. Schreib ehemaligen Kolleginnen, Kunden oder Partnern nicht "Ich suche dringend einen Job", sondern bitte um Rat: "Ich orientiere mich gerade neu in Richtung Projektleitung. Hast du einen Tipp, welche Firmen gerade wachsen?" Viele helfen gern, wenn man freundlich fragt.
Bring auch dein LinkedIn- oder Xing-Profil auf den neuesten Stand: aktuelles, professionelles Foto, klare Überschrift und die Begriffe, nach denen Recruiter in deinem Bereich suchen. Die Funktion "Open to Work" kannst du so einstellen, dass sie nur Recruitern angezeigt wird.
Gezielt statt massenhaft bewerben
Hunderte Standardbewerbungen bringen meist wenig und kosten Kraft. Konzentriere dich lieber auf Unternehmen, die wirklich zu dir passen, und passe jede Bewerbung an. Wenige gut vorbereitete Bewerbungen sind oft wirkungsvoller als viele lieblose.
Fazit
Die ersten Wochen nach einer Kündigung sind belastend, aber auch eine Chance für einen Neustart. Wer Fristen beachtet, Ansprüche sichert, sein Narrativ findet und gezielt sucht, steht oft schneller wieder gut da. Wenn du dabei Unterstützung bei deinen Unterlagen willst, kannst du deine Bewerbung schreiben lassen.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einschätzung mit Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich nach der Kündigung spätestens arbeitsuchend melden?
In Deutschland spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Liegen zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, melde dich auch dort möglichst früh.
Habe ich nach einer Kündigung immer Anspruch auf eine Abfindung?
In Deutschland in der Regel nicht, außer sie ist etwa in einem Sozialplan, Tarifvertrag oder Vertrag vereinbart. Oft wird eine Abfindung in einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag ausgehandelt. In Österreich gibt es die gesetzliche Abfertigung.
Darf ich im Lebenslauf schönen, dass mir gekündigt wurde?
Falsche Angaben, etwa erfundene Zeiträume oder Positionen, sind riskant und können später Folgen haben. Du musst die Kündigung aber nicht ausführlich erklären. Ein sachlicher, ehrlicher Grund wie eine Umstrukturierung reicht meist.
Was passiert mit meinem Resturlaub nach der Kündigung?
Dein Resturlaub muss während der Kündigungsfrist gewährt und genommen werden, sofern betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen. Falls ein Nehmen des Urlaubs bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber den Urlaub finanziell abgelten. Achte darauf, dass diese Urlaubsabgeltung korrekt berechnet und auf deiner letzten Lohnabrechnung ausgewiesen wird.
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